1. Geltung
1.1 Die nachstehenden Regelungen gelten, sofern keine anderen, ausdrücklich vereinbarte und schriftlich festgelegte Regelungen getroffen werden. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung aller beteiligten Parteien.
2. Auftragserteilung
2.1 Ein Vertrag kommte erst mit der Unterschrift des Auftraggebers auf der Auftragsbestätigung zustande.
3. Angebote, Preise, Zahlungsbedingungen
3.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
3.2 Alle Preisangaben enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer soweit diese nicht gesondert ausgewiesen ist.
3.3 Preisangaben gelten vorbehaltlich der Änderung entstehender Kosten.
3.4 Alle Preisangaben verstehen sich ausschliesslich sämtlicher Nebenspesen. Kosten für Verpackung, Versand etc. können gesondert berechnet werden.
3.5 Für Dienstleistungen gelten die angegebenen Preise oder ein nach allgemeinen Arbeitseinheiten (siehe aktuelle Webseite) berechneter Preis. Im Zweifel erfolgt die Berechnung des Preises nach Arbeitseinheiten.
3.6 Soweit nicht anders vereinbart, ist auf alle Waren und Dienstleistungen bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 30% der Endsumme zu leisten.
3.7 Der fällige Zahlungsbetrag (bzw. Restbetrag nach Anzahlung) wird bei Erhalt der Ware, bzw. bei Abschluss der zu erbringenden Leistung fällig.
3.8 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen (geduldeten) Dispositionskreditsatz der Hausbank des Rechnungsstellers zuzgl. der gesetzlichen MwSt. zu berechnen.
Im Zweifelsfall gilt der durchschnittliche Dispositionskredit der Hypo-Vereinsbank Regensburg.
3.9 Dem Käufer steht ein Aufrechnungsrecht nur dann zu, wenn dieses rechtskräftig festgestellt und unbestritten, bzw. durch uns schriftlich anerkannt ist.
4. Rücktrittsrecht
4.1 Der Rücktritt von einem Kauf bzw. der Erteilung eines Auftrags (Dienstleistung) ist nur vor Eingang der Ware bzw. Vollendung der Dienstleistung möglich. Bereits erbrachte Teillieferungen oder Teilleistungen sind von dem Käufer in vollem Umfang zu bezahlen.
4.2 Sollten durch den Rücktritt von einem verbindlichen Vertrag Kosten für uns entstehen, z.B. Kosten für Rücksendungen, Wiedereinlagerungspauschalen bei unseren Zulieferern etc., so hat diese der Käufer zu tragen. Gegebenenfalls kann zudem eine Aufwandsentschädigung aufgerechnet werden.
4.3 Sollten begründete Mängel an erbrachten Dienstleistungen, insbesondere bei dem erstellen von Software und WWW-Publikationen, nicht durch uns in angemessener Zeit behoben werden oder behoben werden können, so hat der Kunde das Recht auf Minderung oder, in schwerwiegenden Fällen, das Recht von dem Vertrag zurückzutreten.
5. Eigentumsvorbehaltsrecht
5.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
6. Lieferfristen, Versand
6.1 Vereinbarte Lieferfristen gelten auf jeden Fall erst ab dem verbindlichen Vertragsbeginn.
6.2 Vereinbarte Lieferfristen geben nur eine ungefähre Lieferfrist an, sofern kein bestimmter Liefertermin ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
6.3 Bei unzumutbaren Lieferverzögerungen, die den vereinbarten Lieferzeitraum um mindestens 4 Wochen überschreiten, steht es dem Käufer frei, von einem Kaufvertrag zurückzutreten, sofern er uns dies ausdrücklich und schriftlich, vor Eingang der Lieferung beim vereinbarten Empfänger (i.d.R. der Käufer) mitteilt.
6.4 Lieferverzögerungen, die nicht durch uns zu verantworten sind (z.B. Streik, Verkehrsstörungen, unvorhersehbare Lieferschwierigkeiten etc.) verlängern die Lieferfristen um einen entsprechenden Zeitraum, bis die Ursachen, die eine fristgerechte Lieferung verhindern, nicht mehr vorliegen.
6.5 Bei Lieferverzug, stehen dem Kunden keine weiteren Ansprüche als die beschriebenen, insbesondere keine Ansprüche auf Schadensersatz, zu.
7. Gewährleistung
7.1 Die Gewährleistungsfrist entspricht den gesetztlichen Bestimmungen.
7.2 Auftretende offensichtliche Mängel sind vom Kunden sofort, in schriftlicher Form vorzubringen.
7.3 Im Falle eines Mangels ausgelieferter Ware oder erbrachter Leistungen sind wir berechtigt, diese nach unserer Wahl nachzubessern oder durch eine Ersatzlieferung zu beheben. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
7.4 Kann ein Mangel nicht durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben werden, so sind wir berechtigt Ersatz in Form eines vergleichbaren Produkts anderer Hersteller zu leisten.
7.5 Sollte ein Mangel nicht durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben sein, kann der Kunde Wandlung oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7.6 Gewährleistungen für Mängel die durch unsachgemäße Behandlung, Wartung, Lagerung, Unfälle, Verschleiß oder höhere Gewalt verursacht werden, sind ausgeschlossen.
7.7 Sollten dem Kunden die geforderten Gewährleistungsansprüche nachweislich nicht zustehen, so hat dieser die Aufwendungen zu tragen, die zur Feststellung des Nichtbestehens der geforderten Gewährleistungen nötig sind.
7.8 Bei erbrachten Dienstleistungen, insbesondere bei Erstellen von Software oder WWW-Publikationen (Webdesign) hat der Kunde diese innerhalb eines angemessenen Zeitraums, sofern nicht unzumutbar innerhalb von 4 Wochen, auf Mängel zu prüfen. Diese müssen uns unverzüglich, schriftlich mitgeteilt werden.
8. Gefahrenübergang
8.1 Bei Versand geht die Gefahr mit der Übergabe an den Beförderer an den Käufer/Auftraggeber über.
8.2 Bei Transportschäden obliegt es dem Empfänger (i.a. dem Käufer), den Nachweis für diese durch entsprechende Gutachten zu belegen.
9. Schadensersatzansprüche
9.1 Schadensersatzansprüche gegen uns oder unsere Mitarbeiter sind ausgeschlossen, sofern die Schäden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
10. Besondere Regelungen für Schulungen
10.1 Der Vertagsnehmer kann bis max. 14 Tage vor Schulungsbeginn ohne besondere, schwerwiegende Gründe von dieser zurücktreten.
10.2 Bei einem späteren Rücktritt sind wir berechtigt eine Aufwandentschädigung für organisatorische Arbeiten in Höhe von 25% der Schulungsgebühr, mindestens aber 25 € zu erheben.
10.3 Soweit nicht anders vereinbart müssen Schulungen vor Antritt der Schulungsleistung vergütet werden.
10.4 Der Rücktritt von bereits begonnenen Leistungen ist nur mit beiderseitigem Einverständnis möglich. Erbrachte Teilleistungen müssen vom Auftraggeber vergütet werden.
10.5 Wir sind berechtigt den vereinbarten Schulungstermin um einen angemessenen Zeitraum zu verschieben, wenn dies aufgrund besonderer Umstände (z.B. Krankheit) notwendig wird.
10.6 Wir sind berechtigt, eine anberaumte Schulung aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl gemeinsam mit einer anderen, gleichartigen Schulung abzuhalten und den Schulungszeitraum auf diesen Termin zu verschieben. Im Fall einer solchen Terminverschiebung steht es dem Schulungsteilnehmer frei, von der Schulung zurückzutreten. Ein Rücktritt muss vor Schulungsbeginn innerhalb einer Frist von 5 tagen nach Bekanntgabe der Terminverschiebung schriftlich bei uns eingereicht werden.
10.7 Forderungen seitens des Auftraggebers aufgrund abgesagter Schulungen, insbesondere Schadensersatzforderungen, die über die Erstattung bereits geleisterer Schulungsgebühren hinausgehen, sind ausgeschlossen.
11. Webdesign
11.1 Das Copyright sämtlicher Entwürfe und Arbeiten verbleibt, soweit nicht anders vereinbart, bei uns.
11.2 Wir sind berechtigt sämtliche, durch uns erstellte Web-Publikationen als Referenzen zu benennen und zu verlinken (im Sinne der Hyperlink-Technologie des WWW), sofern dies nicht anders vereinbart wurde.
11.3 Tritt der Auftraggeber aufgrund berechtigter Gründe von einem Vertrag zurück, sind Gewährleistungen maximal auf die Rückvergütung bereits geleisterer Zahlungen beschränkt.
11.4 Wir haften nicht für Schäden, die aufgrund des Einsatzes von durch uns im Auftrag erstellte Webseiten entstehen.
12. Software, Literatur
12.1 Bei Software und Literatur gelten über diese Bestimmungen hinaus die besonderen Bedingungen und Lizenzbestimmungen des Herstellers.
13. Datenschutz
13.1 Wir sind berechtigt, im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden erhobene Daten entsprechend der geltenden Datenschutzgesetze zu verarbeiten.
14. Gerichtsstand
14.1 Gerichtsstand ist Regensburg.
15. Salvatorische Klausel
15.1 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Klauseln berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.

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